Skip to main content Skip to footer
HomeHome
 
  • Startseite
  • Patentrecherche

    Patentwissen

    Unsere Patentdatenbanken und Recherchetools

    Zur Übersicht 

    • Übersicht
    • Technische Information
      • Übersicht
      • Espacenet - Patentsuche
      • Europäischer Publikationsserver
      • EP-Volltextrecherche
    • Rechtliche Information
      • Übersicht
      • Europäisches Patentregister
      • Europäisches Patentblatt
      • European Case Law Identifier Sitemap
      • Einwendungen Dritter
    • Geschäftsinformationen
      • Übersicht
      • PATSTAT
      • IPscore
      • Technologieanalyseberichte
    • Daten
      • Übersicht
      • Technology Intelligence Platform
      • Linked open EP data
      • Massendatensätze
      • Web-Dienste
      • Datenbestände, Codes und Statistiken
    • Technologieplattformen
      • Übersicht
      • Kunststoffe im Wandel
      • Innovationen im Wassersektor
      • Innovationen im Weltraumsektor
      • Technologien zur Bekämpfung von Krebs
      • Technologien zur Brandbekämpfung
      • Saubere Energietechnologien
      • Kampf gegen Corona
    • Nützliche Informationsquellen
      • Übersicht
      • Zum ersten Mal hier? Was ist Patentinformation?
      • Patentinformation aus Asien
      • Patentinformationszentren (PATLIB)
      • Patent Translate
      • Patent Knowledge News
      • Wirtschaft und Statistik
      • Patentinformationen rund um den einheitlichen Patentschutz
    Bild
    Plastics in Transition

    Technologieanalysebericht zur Plastikabfallwirtschaft

  • Anmelden eines Patents

    Anmelden eines Patents

    Praktische Informationen über Anmelde- und Erteilungsverfahren.

    Zur Übersicht 

    • Übersicht
    • Europäischer Weg
      • Übersicht
      • Leitfaden zum europäischen Patent
      • Einsprüche
      • Mündliche Verhandlung
      • Beschwerden
      • Einheitspatent & Einheitliches Patentgericht
      • Nationale Validierung
      • Antrag auf Erstreckung/Validierung
    • Internationaler Weg (PCT)
      • Übersicht
      • Euro-PCT-Leitfaden: PCT-Verfahren im EPA
      • Beschlüsse und Mitteilungen des EPA
      • PCT-Bestimmungen und Informationsquellen
      • Erstreckungs-/Validierungsantrag
      • Programm für verstärkte Partnerschaft
      • Beschleunigung Ihrer PCT-Anmeldung
      • Patent Prosecution Highway (PPH)
      • Schulungen und Veranstaltungen
    • Nationale Anmeldungen
    • Zugelassenen Vertreter suchen
    • MyEPO Services
      • Übersicht
      • Unsere Dienste verstehen
      • Zugriff erhalten
      • Bei uns einreichen
      • Akten interaktiv bearbeiten
      • Verfügbarkeit der Online-Dienste
    • Formblätter
      • Übersicht
      • Prüfungsantrag
    • Gebühren
      • Übersicht
      • Europäische Gebühren (EPÜ)
      • Internationale Gebühren (PCT)
      • Einheitspatentgebühren (UP)
      • Gebührenzahlung und Rückerstattung
      • Warnung

    UP

    Erfahren Sie, wie das Einheitspatent Ihre IP-Strategie verbessern kann

  • Recht & Praxis

    Recht & Praxis

    Europäisches Patentrecht, Amtsblatt und andere Rechtstexte

    Zur Übersicht 

    • Übersicht
    • Rechtstexte
      • Übersicht
      • Europäisches Patentübereinkommen
      • Amtsblatt
      • Richtlinien
      • Erstreckungs-/ Validierungssyste
      • Londoner Übereinkommen
      • Nationales Recht zum EPÜ
      • Système du brevet unitaire
      • Nationale Maßnahmen zum Einheitspatent
    • Gerichtspraxis
      • Übersicht
      • Symposium europäischer Patentrichter
    • Nutzerbefragungen
      • Übersicht
      • Laufende Befragungen
      • Abgeschlossene Befragungen
    • Harmonisierung des materiellen Patentrechts
      • Übersicht
      • The Tegernsee process
      • Gruppe B+
    • Konvergenz der Verfahren
    • Optionen für zugelassene Vertreter
    Bild
    Law and practice scales 720x237

    Informieren Sie sich über die wichtigsten Aspekte ausgewählter BK-Entscheidungen in unseren monatlichen „Abstracts of decisions“

  • Neues & Veranstaltungen

    Neues & Veranstaltungen

    Aktuelle Neuigkeiten, Podcasts und Veranstaltungen.

    Zur Übersicht 

     

    • Übersicht
    • News
    • Veranstaltungen
    • Europäischer Erfinderpreis
      • Übersicht
      • Die bedeutung von morgen
      • Über den Preis
      • Kategorien und Preise
      • Lernen Sie die Finalisten kennen
      • Nominierungen
      • European Inventor Network
      • Preisverleihung 2024
    • Young Inventor Prize
      • Übersicht
      • Über den Preis
      • Nominierungen
      • Die jury
      • Die Welt, neu gedacht
    • Pressezentrum
      • Übersicht
      • Patent Index und Statistiken
      • Pressezentrum durchsuchen
      • Hintergrundinformation
      • Copyright
      • Pressekontakt
      • Rückruf Formular
      • Presseinfos per Mail
    • Innovation und Patente im Blickpunkt
      • Übersicht
      • Water-related technologies
      • CodeFest
      • Green tech in focus
      • Forschungseinrichtungen
      • Women inventors
      • Lifestyle
      • Raumfahrt und Satelliten
      • Zukunft der Medizin
      • Werkstoffkunde
      • Mobile Kommunikation: Das große Geschäft mit kleinen Geräten
      • Biotechnologiepatente
      • Patentklassifikation
      • Digitale Technologien
      • Die Zukunft der Fertigung
      • Books by EPO experts
    • Podcast "Talk innovation"

    Podcast

    Von der Idee zur Erfindung: unser Podcast informiert Sie topaktuell in Sachen Technik und IP

  • Lernen

    Lernen

    Europäische Patentakademie – unser Kursportal für Ihre Fortbildung

    Zur Übersicht 

    • Übersicht
    • Schulungsaktivitäten und Lernpfade
      • Übersicht
      • Schulungsaktivitäten
      • Lernpfade
    • EEP und EPVZ
      • Übersicht
      • Europäische Eignungsprüfung – EEP
      • Europäisches Patentverwaltungszertifikat – EPVZ
      • Projekt zur Unterstützung von EEP-Bewerbern
    • Lernmaterial nach Interesse
      • Übersicht
      • Patenterteilung
      • Technologietransfer und -verbreitung
      • Durchsetzung
    • Lernmaterial nach Profil
      • Übersicht
      • Geschäftswelt und IP
      • EEP und EPVZ Bewerber
      • Justiz
      • Nationale Ämter und IP-Behörden
      • Patentanwaltskanzleien
      • Lehre und Forschung
    Bild
    Patent Academy catalogue

    Werfen Sie einen Blick auf das umfangreiche Lernangebot im Schulungskatalog der Europäischen Patentakademie

  • Über uns

    Über uns

    Erfahren Sie mehr über Tätigkeit, Werte, Geschichte und Vision des EPA

    Zur Übersicht 

    • Übersicht
    • Das EPA auf einen Blick
    • 50 Jahre Europäisches Patentübereinkommen
      • Übersicht
      • Official celebrations
      • Member states’ video statements
      • 50 Leading Tech Voices
      • Athens Marathon
      • Kinderwettbewerb für kollektive Kunst
    • Rechtsgrundlagen und Mitgliedstaaten
      • Übersicht
      • Rechtsgrundlagen
      • Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation
      • Erstreckungsstaaten
      • Validierungsstaaten
    • Verwaltungsrat und nachgeordnete Organe
      • Übersicht
      • Kommuniqués
      • Kalender
      • Dokumente und Veröffentlichungen
      • Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation
    • Unsere Grundsätze und Strategie
      • Übersicht
      • Auftrag, Vision und Werte
      • Strategischer Plan 2028
      • Auf dem Weg zu einer neuen Normalität
    • Führung und Management
      • Übersicht
      • Präsident António Campinos
      • Managementberatungsausschuss
    • Sustainability at the EPO
      • Übersicht
      • Environmental
      • Social
      • Governance and Financial sustainability
    • Dienste & Aktivitäten
      • Übersicht
      • Unsere Dienste & Struktur
      • Qualität
      • Nutzerkonsultation
      • Europäische und internationale Zusammenarbeit
      • Europäische Patentakademie
      • Chefökonom
      • Ombudsstelle
      • Meldung von Fehlverhalten
    • Beobachtungsstelle für Patente und Technologie
      • Übersicht
      • Über die Beobachtungsstelle
      • Unsere Aktivitäten
      • Unsere Themen
      • Unsere Partner und Netzwerke
      • Programm zur Innovationsfinanzierung
      • Digitale Bibliothek
      • Daten-Desk
    • Beschaffung
      • Übersicht
      • Beschaffungsprognose
      • Das EPA als Geschäftspartner
      • Beschaffungsverfahren
      • Nachhaltiger Beschaffungsstandard
      • Registrierung zum eTendering und elektronische Signaturen
      • Beschaffungsportal
      • Rechnungsstellung
      • Allgemeine Bedingungen
      • Archivierte Ausschreibungen
    • Transparenzportal
      • Übersicht
      • Allgemein
      • Humankapital
      • Umweltkapital
      • Organisationskapital
      • Sozial- und Beziehungskapital
      • Wirtschaftskapital
      • Governance
    • Statistics and trends
      • Übersicht
      • Statistics & Trends Centre
      • Patent Index 2024
      • EPO Data Hub
      • Clarification on data sources
    • Die Geschichte des EPA
      • Übersicht
      • 1970er-Jahre
      • 1980er-Jahre
      • 1990er-Jahre
      • 2000er-Jahre
      • 2010er-Jahre
      • 2020er Jahre
    • Die EPA Kunstsammlung
      • Übersicht
      • Die Sammlung
      • Let's talk about art
      • Künstler
      • Mediathek
      • What's on
      • Publikationen
      • Kontakt
      • Kulturraum A&T 5-10
      • "Lange Nacht"
    Bild
    Patent Index 2024 keyvisual showing brightly lit up data chip, tinted in purple, bright blue

    Verfolgen Sie die neuesten Technologietrends mit unserem Patentindex

 
en de fr
  • Language selection
  • English
  • Deutsch
  • Français
Main navigation
  • Homepage
  • Sind Patente Neuland für Sie?
    • Go back
    • Übersicht
    • Was ist Ihre zündende Idee?
    • Sind Sie bereit?
    • Darum geht es
    • Der Weg zum Patent
    • Patente für Ihr Unternehmen?
    • Ist es patentierbar?
    • Ist Ihnen jemand zuvorgekommen?
    • Warum ein Patent?
    • Patentquiz
    • Video zum Einheitspatent
  • Patentrecherche
    • Go back
    • Übersicht
    • Technische Information
      • Go back
      • Übersicht
      • Espacenet - Patentsuche
        • Go back
        • Übersicht
        • Datenbanken der nationalen Ämter
        • Global Patent Index (GPI)
        • Versionshinweise
      • Europäischer Publikationsserver
        • Go back
        • Übersicht
        • Versionshinweise
        • Konkordanzliste für Euro-PCT-Anmeldungen
        • EP-Normdatei
        • Hilfe
      • EP-Volltextrecherche
    • Rechtliche Information
      • Go back
      • Übersicht
      • Europäisches Patentregister
        • Go back
        • Übersicht
        • Versionshinweise: Archiv
        • Dokumentation zu Register
          • Go back
          • Übersicht
          • Datenverfügbarkeit für Deep Links
          • Vereinigtes Register
          • Ereignisse im Register
      • Europäisches Patentblatt
        • Go back
        • Übersicht
        • Patentblatt herunterladen
        • Recherche im Europäischen Patentblatt
        • Hilfe
      • European Case Law Identifier Sitemap
      • Einwendungen Dritter
    • Geschäftsinformationen
      • Go back
      • Übersicht
      • PATSTAT
      • IPscore
        • Go back
        • Versionshinweise
      • Technologieanalyseberichte
    • Daten
      • Go back
      • Übersicht
      • Technology Intelligence Platform
      • Linked open EP data
      • Massendatensätze
        • Go back
        • Übersicht
        • Manuals
        • Sequenzprotokolle
        • Nationale Volltextdaten
        • Daten des Europäischen Patentregisters
        • Weltweite bibliografische Daten des EPA (DOCDB)
        • EP-Volltextdaten
        • Weltweite Rechtsereignisdaten des EPA (INPADOC)
        • Bibliografische Daten von EP-Dokumenten (EBD)
        • Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA
      • Web-Dienste
        • Go back
        • Übersicht
        • Open Patent Services (OPS)
        • Europäischer Publikationsserver (Web-Dienst)
      • Datenbestände, Codes und Statistiken
        • Go back
        • Wöchentliche Aktualisierungen
        • Regelmäßige Aktualisierungen
    • Technologieplattformen
      • Go back
      • Kunststoffe im Wandel
        • Go back
        • Overview
        • Verwertung von Plastikabfällen
        • Recycling von Plastikabfällen
        • Alternative Kunststoffe
      • Übersicht
      • Innovative Wassertechnologien
        • Go back
        • Overview
        • Sauberes Wasser
        • Schutz vor Wasser
      • Innovationen im Weltraumsektor
        • Go back
        • Übersicht
        • Kosmonautik
        • Weltraumbeobachtung
      • Technologien zur Bekämpfung von Krebs
        • Go back
        • Übersicht
        • Prävention und Früherkennung
        • Diagnostik
        • Therapien
        • Wohlergehen und Nachsorge
      • Technologien zur Brandbekämpfung
        • Go back
        • Übersicht
        • Branderkennung und -verhütung
        • Feuerlöschen
        • Schutzausrüstung
        • Technologien für die Sanierung nach Bränden
      • Saubere Energietechnologien
        • Go back
        • Übersicht
        • Erneuerbare Energien
        • CO2-intensive Industrien
        • Energiespeicherung und andere Enabling-Technologien
      • Kampf gegen Corona
        • Go back
        • Übersicht
        • Impfstoffe und Therapeutika
          • Go back
          • Übersicht
          • Impfstoffe
          • Übersicht über Therapieansätze für COVID-19
          • Kandidaten für antivirale Therapeutika
          • Nukleinsäuren zur Behandlung von Coronavirus-Infektionen
        • Diagnose und Analyse
          • Go back
          • Übersicht
          • Protein-und Nukleinsäure-Nachweis
          • Analyseprotokolle
        • Informatik
          • Go back
          • Übersicht
          • Bioinformatik
          • Medizinische Informatik
        • Technologien für die neue Normalität
          • Go back
          • Übersicht
          • Geräte, Materialien und Ausrüstung
          • Verfahren, Maßnahmen und Aktivitäten
          • Digitale Technologien
        • Erfinderinnen und Erfinder gegen das Coronavirus
    • Nützliche Informationsquellen
      • Go back
      • Übersicht
      • Zum ersten Mal hier? Was ist Patentinformation?
        • Go back
        • Übersicht
        • Grundlegende Definitionen
        • Patentklassifikation
          • Go back
          • Übersicht
          • Gemeinsame Patentklassifikation
        • Patentfamilien
          • Go back
          • Übersicht
          • Einfache DOCDB Patentfamilie
          • Erweiterte INPADOC Patentfamilie
        • Daten zu Rechtsstandsereignissen
          • Go back
          • Übersicht
          • INPADOC-Klassifikationssystem
      • Patentinformation aus Asien
        • Go back
        • Übersicht
        • China (CN)
          • Go back
          • Übersicht
          • Facts and figures
          • Grant procedure
          • Numbering system
          • Useful terms
          • Searching in databases
        • Chinesisch-Taipei (TW)
          • Go back
          • Übersicht
          • Grant procedure
          • Numbering system
          • Useful terms
          • Searching in databases
        • Indien (IN)
          • Go back
          • Übersicht
          • Facts and figures
          • Grant procedure
          • Numbering system
        • Japan (JP)
          • Go back
          • Übersicht
          • Facts and figures
          • Grant procedure
          • Numbering system
          • Useful terms
          • Searching in databases
        • Korea (KR)
          • Go back
          • Übersicht
          • Facts and figures
          • Grant procedure
          • Numbering system
          • Useful terms
          • Searching in databases
        • Russische Föderation (RU)
          • Go back
          • Übersicht
          • Facts and figures
          • Numbering system
          • Searching in databases
        • Useful links
      • Patentinformationszentren (PATLIB)
      • Patent Translate
      • Patent Knowledge News
      • Wirtschaft und Statistik
      • Patentinformationen rund um den einheitlichen Patentschutz
  • Anmelden eines Patents
    • Go back
    • Übersicht
    • Europäischer Weg
      • Go back
      • Übersicht
      • Leitfaden zum europäischen Patent
      • Einsprüche
      • Mündliche Verhandlung
        • Go back
        • Kalender der mündlichen Verhandlungen
          • Go back
          • Kalender der mündlichen Verhandlungen
          • Technische Richtlinien
          • Zugang für die Öffentlichkeit zum Beschwerdeverfahren
          • Zugang für die Öffentlichkeit zum Einspruchsverfahren
      • Beschwerden
      • Einheitspatent & Einheitliches Patentgericht
        • Go back
        • Einheitspatent
          • Go back
          • Übersicht
          • Rechtlicher Rahmen
          • Wesentliche Merkmale
          • Beantragung eines Einheitspatents
          • Kosten eines Einheitspatents
          • Übersetzungsregelungen und Kompensationssystem
          • Starttermin
          • Introductory brochures
        • Übersicht
        • Einheitliches Patentgericht
      • Nationale Validierung
      • Erstreckungs- /Validierungsantrag
    • Internationaler Weg
      • Go back
      • Übersicht
      • Euro-PCT-Leitfaden
      • Eintritt in die europäische Phase
      • Beschlüsse und Mitteilungen
      • PCT-Bestimmungen und Informationsquellen
      • Erstreckungs-/Validierungsantrag
      • Programm für verstärkte Partnerschaft
      • Beschleunigung Ihrer PCT-Anmeldung
      • Patent Prosecution Highway (PPH)
        • Go back
        • Programm "Patent Prosecution Highway" (PPH) - Übersicht
      • PCT: Schulungen und Veranstaltungen
    • Nationaler Weg
    • MyEPO Services
      • Go back
      • Übersicht
      • Unsere Dienste verstehen
        • Go back
        • Übersicht
        • Exchange data with us using an API
          • Go back
          • Versionshinweise
      • Zugriff erhalten
        • Go back
        • Übersicht
        • Versionshinweise
      • Bei uns einreichen
        • Go back
        • Bei uns einreichen
        • Wenn unsere Dienste für die Online-Einreichung ausfallen
        • Versionshinweise
      • Akten interaktiv bearbeiten
        • Go back
        • Versionshinweise
      • Verfügbarkeit der Online-Dienste
    • Gebühren
      • Go back
      • Übersicht
      • Europäische Gebühren (EPÜ)
        • Go back
        • Übersicht
        • Beschlüsse und Mitteilungen
      • Internationale Gebühren (PCT)
        • Go back
        • Ermäßigung der Gebühren
        • Gebühren für internationale Anmeldungen
        • Beschlüsse und Mitteilungen
        • Übersicht
      • Einheitspatentgebühren (UP)
        • Go back
        • Übersicht
        • Beschlüsse und Mitteilungen
      • Gebührenzahlung und Rückerstattung
        • Go back
        • Übersicht
        • Zahlungsarten
        • Erste Schritte
        • FAQs und sonstige Anleitungen
        • Technische Informationen für Sammelzahlungen
        • Beschlüsse und Mitteilungen
        • Versionshinweise
      • Warnung
    • Formblätter
      • Go back
      • Prüfungsantrag
      • Übersicht
    • Zugelassenen Vertreter suchen
  • Recht & Praxis
    • Go back
    • Übersicht
    • Rechtstexte
      • Go back
      • Übersicht
      • Europäisches Patentübereinkommen
        • Go back
        • Übersicht
        • Archiv
          • Go back
          • Übersicht
          • Dokumentation zur EPÜ-Revision 2000
            • Go back
            • Übersicht
            • Diplomatische Konferenz für die Revision des EPÜ
            • "Travaux préparatoires" (Vorarbeiten)
            • Neufassung
            • Übergangsbestimmungen
            • Ausführungsordnung zum EPÜ 2000
            • Gebührenordnung
            • Ratifikationen und Beitritte
          • Travaux Préparatoires EPÜ 1973
      • Amtsblatt
      • Richtlinien
        • Go back
        • Übersicht
        • EPÜ Richtlinien
        • PCT-EPA Richtlinien
        • Richtlinien für das Einheitspatent
        • Überarbeitung der Richtlinien
        • Ergebnisse der Konsultation
        • Zusammenfassung der Nutzerbeiträge
        • Archiv
      • Erstreckungs-/Validierungssystem
      • Londoner Übereinkommen
      • Nationales Recht zum EPÜ
        • Go back
        • Übersicht
        • Archiv
      • Einheitspatentsystem
        • Go back
        • Travaux préparatoires to UP and UPC
      • Nationale Maßnahmen zum Einheitspatent
    • Gerichtspraxis
      • Go back
      • Übersicht
      • Symposium europäischer Patentrichter
    • Nutzerbefragungen
      • Go back
      • Übersicht
      • Laufende Befragungen
      • Abgeschlossene Befragungen
    • Harmonisierung des materiellen Patentrechts
      • Go back
      • Übersicht
      • The Tegernsee process
      • Gruppe B+
    • Konvergenz der Verfahren
    • Optionen für zugelassene Vertreter
  • Neues & Veranstaltungen
    • Go back
    • Übersicht
    • News
    • Veranstaltungen
    • Europäischer Erfinderpreis
      • Go back
      • The meaning of tomorrow
      • Übersicht
      • Über den Preis
      • Kategorien und Preise
      • Lernen Sie die Erfinder kennen
      • Nominierungen
      • European Inventor Network
        • Go back
        • 2024 activities
        • 2025 activities
        • Rules and criteria
        • FAQ
      • Preisverleihung 2024
    • Young Inventors Prize
      • Go back
      • Übersicht
      • Über den Preis
      • Nominierungen
      • Die Jury
      • Die Welt, neu gedacht
      • Preisverleihung 2025
    • Pressezentrum
      • Go back
      • Übersicht
      • Patent Index und Statistiken
      • Pressezentrum durchsuchen
      • Hintergrundinformation
        • Go back
        • Übersicht
        • Europäisches Patentamt
        • Fragen und Antworten zu Patenten im Zusammenhang mit dem Coronavirus
        • Fragen und Antworten zu Pflanzenpatenten
      • Copyright
      • Pressekontakt
      • Rückruf Formular
      • Presseinfos per Mail
    • Im Blickpunkt
      • Go back
      • Übersicht
      • Wasserbezogene Technologien
      • CodeFest
        • Go back
        • CodeFest Spring 2025 on classifying patent data for sustainable development
        • Übersicht
        • CodeFest 2024 zu generativer KI
        • Codefest 2023 zu grünen Kunststoffen
      • Green tech in focus
        • Go back
        • Übersicht
        • About green tech
        • Renewable energies
        • Energy transition technologies
        • Building a greener future
      • Forschungseinrichtungen
      • Women inventors
      • Lifestyle
      • Raumfahrt und Satelliten
        • Go back
        • Weltraumtechnologie und Patente
        • Übersicht
      • Gesundheit
        • Go back
        • Übersicht
        • Medizintechnik und Krebs
        • Personalised medicine
      • Werkstoffkunde
        • Go back
        • Übersicht
        • Nanotechnologie
      • Mobile Kommunikation
      • Biotechnologie
        • Go back
        • Rot, weiß oder grün
        • Übersicht
        • Die Rolle des EPA
        • Was ist patentierbar?
        • Biotechnologische Erfindungen und ihre Erfinder
      • Patentklassifikation
        • Go back
        • Übersicht
        • Nanotechnology
        • Climate change mitigation technologies
          • Go back
          • Übersicht
          • External partners
          • Updates on Y02 and Y04S
      • Digitale Technologien
        • Go back
        • Übersicht
        • Über IKT
        • Hardware und Software
        • Patente und Normen
        • Künstliche Intelligenz
        • Vierte Industrielle Revolution
      • Additive Fertigung
        • Go back
        • Übersicht
        • Die additive Fertigung
        • Innovation durch AM
      • Books by EPO experts
    • Podcast
  • Lernen
    • Go back
    • Übersicht
    • Schulungsaktivitäten und Lernpfade
      • Go back
      • Übersicht
      • Schulungsaktivitäten: Arten und Formate
      • Lernpfade
    • EEP und EPVZ
      • Go back
      • Übersicht
      • Europäische Eignungsprüfung – EEP
        • Go back
        • Übersicht
        • Compendium
          • Go back
          • Übersicht
          • Aufgabe F
          • Aufgabe A
          • Aufgabe B
          • Aufgabe C
          • Aufgabe D
          • Vorprüfung
        • Erfolgreiche Bewerber
        • Archiv
      • Europäisches Patentverwaltungszertifikat – EPVZ
      • Projekt zur Unterstützung von EEP-Bewerbern
    • Angebot für bestimmte Interessengebiete
      • Go back
      • Übersicht
      • Patenterteilung
      • Technologietransfer und -verbreitung
      • Patentdurchsetzung und Streitregelung
    • Angebot für bestimmte Zielgruppen
      • Go back
      • Übersicht
      • Geschäftswelt und IP
        • Go back
        • Übersicht
        • Innovation case studies
          • Go back
          • Overview
          • SME case studies
          • Fallstudien zum Technologietransfer
          • Fallstudien zu wachstumsstarken Technologien
        • Inventor's handbook
          • Go back
          • Übersicht
          • Introduction
          • Disclosure and confidentiality
          • Novelty and prior art
          • Competition and market potential
          • Assessing the risk ahead
          • Proving the invention
          • Protecting your idea
          • Building a team and seeking funding
          • Business planning
          • Finding and approaching companies
          • Dealing with companies
        • Best of search matters
          • Go back
          • Übersicht
          • Tools and databases
          • EPO procedures and initiatives
          • Search strategies
          • Challenges and specific topics
        • Support for high-growth technology businesses
          • Go back
          • Übersicht
          • Business decision-makers
          • IP professionals
          • Stakeholders of the Innovation Ecosystem
      • EEP und EPVZ Bewerber
        • Go back
        • Übersicht
        • Denkaufgaben zu Aufgabe F
        • Tägliche Fragen zur Aufgabe D
        • Europäische Eignungsprüfung - Leitfaden zur Vorbereitung
        • EPVZ
      • Richter, Anwälte und Staatsanwälte
        • Go back
        • Übersicht
        • Compulsory licensing in Europe
        • Die Zuständigkeit europäischer Gerichte bei Patentstreitigkeiten
      • Nationale Ämter und IP-Behörden
        • Go back
        • Übersicht
        • Lernpfad für Patentprüfer der nationalen Ämter
        • Lernpfad für Formalsachbearbeiter und Paralegals
      • Patentanwaltskanzleien
      • Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologietransferstellen
        • Go back
        • Übersicht
        • Modularer IP-Ausbildungsrahmen (MIPEF)
        • Programm "Pan-European-Seal für junge Fachkräfte"
          • Go back
          • Übersicht
          • Für Studierende
          • Für Hochschulen
            • Go back
            • Übersicht
            • IP-Schulungsressourcen
            • Hochschulmitgliedschaften
          • Unsere jungen Fachkräfte
          • Beruflicher Entwicklungsplan
        • Akademisches Forschungsprogramm (ARP)
          • Go back
          • Übersicht
          • Abgeschlossene Forschungsprojekte
          • Laufende Forschungsprojekte
        • IP Teaching Kit
          • Go back
          • Übersicht
          • Download modules
        • Handbuch für die Gestaltung von IP-Kursen
        • PATLIB Wissenstransfer nach Afrika
          • Go back
          • Die PATLIB-Initiative "Wissenstransfer nach Afrika" (KT2A)
          • KT2A-Kernaktivitäten
          • Erfolgsgeschichte einer KT2A-Partnerschaft: PATLIB Birmingham und Malawi University of Science and Technology
  • Über uns
    • Go back
    • Übersicht
    • Das EPA auf einen Blick
    • 50 Jahre EPÜ
      • Go back
      • Official celebrations
      • Übersicht
      • Member states’ video statements
        • Go back
        • Albania
        • Austria
        • Belgium
        • Bulgaria
        • Croatia
        • Cyprus
        • Czech Republic
        • Denmark
        • Estonia
        • Finland
        • France
        • Germany
        • Greece
        • Hungary
        • Iceland
        • Ireland
        • Italy
        • Latvia
        • Liechtenstein
        • Lithuania
        • Luxembourg
        • Malta
        • Monaco
        • Montenegro
        • Netherlands
        • North Macedonia
        • Norway
        • Poland
        • Portugal
        • Romania
        • San Marino
        • Serbia
        • Slovakia
        • Slovenia
        • Spain
        • Sweden
        • Switzerland
        • Türkiye
        • United Kingdom
      • 50 Leading Tech Voices
      • Athens Marathon
      • Kinderwettbewerb für kollektive Kunst
    • Rechtsgrundlagen und Mitgliedstaaten
      • Go back
      • Übersicht
      • Rechtsgrundlagen
      • Mitgliedstaaten
        • Go back
        • Übersicht
        • Mitgliedstaaten sortiert nach Beitrittsdatum
      • Erstreckungsstaaten
      • Validierungsstaaten
    • Verwaltungsrat und nachgeordnete Organe
      • Go back
      • Übersicht
      • Kommuniqués
        • Go back
        • 2024
        • Übersicht
        • 2023
        • 2022
        • 2021
        • 2020
        • 2019
        • 2018
        • 2017
        • 2016
        • 2015
        • 2014
        • 2013
      • Kalender
      • Dokumente und Veröffentlichungen
        • Go back
        • Übersicht
        • Dokumente des Engeren Ausschusses
      • Verwaltungsrat
        • Go back
        • Übersicht
        • Zusammensetzung
        • Vertreter
        • Geschäftsordnung
        • Kollegium der Rechnungsprüfer
        • Sekretariat
        • Nachgeordnete Organe
    • Grundsätze
      • Go back
      • Übersicht
      • Auftrag, Vision und Werte
      • Strategieplan 2028
        • Go back
        • Treiber 1: Personal
        • Treiber 2: Technologien
        • Treiber 3: Qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen
        • Treiber 4: Partnerschaften
        • Treiber 5: Finanzielle Nachhaltigkeit
      • Auf dem Weg zu einer neuen Normalität
      • Datenschutzerklärung
    • Führung und Management
      • Go back
      • Übersicht
      • Über den Präsidenten
      • Managementberatungsausschuss
    • Nachhaltigkeit beim EPA
      • Go back
      • Overview
      • Umwelt
        • Go back
        • Overview
        • Inspirierende Erfindungen für die Umwelt
      • Soziales
        • Go back
        • Overview
        • Inspirierende soziale Erfindungen
      • Governance und finanzielle Nachhaltigkeit
    • Beschaffung
      • Go back
      • Übersicht
      • Beschaffungsprognose
      • Das EPA als Geschäftspartner
      • Beschaffungsverfahren
      • Veröffentlichungen des Dynamischen Beschaffungssystems
      • Nachhaltiger Beschaffungsstandard
      • Über eTendering
      • Rechnungsstellung
      • Beschaffungsportal
        • Go back
        • Übersicht
        • Elektronische Signatur von Verträgen
      • Allgemeine Bedingungen
      • Archivierte Ausschreibungen
    • Dienste & Aktivitäten
      • Go back
      • Übersicht
      • Unsere Dienste & Struktur
      • Qualität
        • Go back
        • Übersicht
        • Grundlagen
          • Go back
          • Übersicht
          • Europäisches Patentübereinkommen
          • Richtlinien für die Prüfung
          • Unsere Bediensteten
        • Qualität ermöglichen
          • Go back
          • Übersicht
          • Stand der Technik
          • Klassifikationssystem
          • Tools
          • Qualitätssicherung
        • Produkte & Dienstleistungen
          • Go back
          • Übersicht
          • Recherche
          • Prüfung
          • Einspruch
          • Fortlaufende Verbesserung
        • Qualität durch Netzwerke
          • Go back
          • Übersicht
          • Nutzerengagement
          • Zusammenarbeit
          • Befragung zur Nutzerzufriedenheit
          • Stakeholder-Qualitätssicherungspanels
        • Charta für Patentqualität
        • Qualitätsaktionsplan
        • Qualitäts-Dashboard
        • Statistik
          • Go back
          • Übersicht
          • Recherche
          • Prüfung
          • Einspruch
        • Integriertes Management beim EPA
      • Charta unserer Kundenbetreuung
      • Nutzerkonsultation
        • Go back
        • Übersicht
        • Ständiger Beratender Ausschuss beim EPA
          • Go back
          • Übersicht
          • Ziele
          • Der SACEPO und seine Arbeitsgruppen
          • Sitzungen
          • Bereich für Delegierte
        • Befragungen
          • Go back
          • Übersicht
          • Methodik
          • Recherche
          • Sachprüfung, abschließende Aktionen und Veröffentlichung
          • Einspruch
          • Formalprüfung
          • Kundenbetreuung
          • Einreichung
          • Key Account Management (KAM)
          • EPA-Website
          • Archiv
      • Europäische und internationale Zusammenarbeit
        • Go back
        • Übersicht
        • Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
          • Go back
          • Übersicht
        • Bilaterale Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedstaaten
          • Go back
          • Übersicht
          • Validierungssystem
          • Programm für verstärkte Partnerschaft
        • Internationale Organisationen, Trilaterale und IP5
        • Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen außerhalb des IP-Systems
      • Europäische Patentakademie
        • Go back
        • Übersicht
        • Partner
      • Chefökonom
        • Go back
        • Übersicht
        • Wirtschaftliche Studien
      • Ombudsstelle
      • Meldung von Fehlverhalten
    • Beobachtungsstelle für Patente und Technologie
      • Go back
      • Übersicht
      • Über die Beobachtungsstelle
      • Unsere Aktivitäten
      • Unsere Themen
      • Unsere Partner und Netzwerke
      • Programm zur Innovationsfinanzierung
        • Go back
        • Übersicht
        • Unsere Studien zur Innovationsfinanzierung
        • EPA-Initiativen für Patentanmelder/innen
        • Programm zur Innovationsfinanzierung
      • Digitale Bibliothek
      • Daten-Desk
        • Go back
        • Übersicht
    • Transparency portal
      • Go back
      • Übersicht
      • Allgemein
        • Go back
        • Übersicht
        • Annual Review 2023
          • Go back
          • Overview
          • Foreword
          • Executive summary
          • 50 years of the EPC
          • Strategic key performance indicators
          • Goal 1: Engaged and empowered
          • Goal 2: Digital transformation
          • Goal 3: Master quality
          • Goal 4: Partner for positive impact
          • Goal 5: Secure sustainability
        • Annual Review 2022
          • Go back
          • Übersicht
          • Foreword
          • Executive summary
          • Goal 1: Engaged and empowered
          • Goal 2: Digital transformation
          • Goal 3: Master quality
          • Goal 4: Partner for positive impact
          • Goal 5: Secure sustainability
      • Humankapital
      • Umweltkapital
      • Organisationskapital
      • Sozial- und Beziehungskapital
      • Wirtschaftskapital
      • Governance
    • Statistics and trends
      • Go back
      • Übersicht
      • Statistics & Trends Centre
      • Patent Index 2024
        • Go back
        • Insight into computer technology and AI
        • Insight into clean energy technologies
        • Statistics and indicators
          • Go back
          • European patent applications
            • Go back
            • Key trend
            • Origin
            • Top 10 technical fields
              • Go back
              • Computer technology
              • Electrical machinery, apparatus, energy
              • Digital communication
              • Medical technology
              • Transport
              • Measurement
              • Biotechnology
              • Pharmaceuticals
              • Other special machines
              • Organic fine chemistry
            • All technical fields
          • Applicants
            • Go back
            • Top 50
            • Categories
            • Women inventors
          • Granted patents
            • Go back
            • Key trend
            • Origin
            • Designations
      • Data to download
      • EPO Data Hub
      • Clarification on data sources
    • Geschichte
      • Go back
      • Übersicht
      • 1970er-Jahre
      • 1980er-Jahre
      • 1990er-Jahre
      • 2000er-Jahre
      • 2010er-Jahre
      • 2020er Jahre
    • Kunstsammlung
      • Go back
      • Übersicht
      • Die Sammlung
      • Let's talk about art
      • Künstler
      • Mediathek
      • What's on
      • Publikationen
      • Kontakt
      • Kulturraum A&T 5-10
        • Go back
        • Catalyst lab & Deep vision
          • Go back
          • Irene Sauter (DE)
          • AVPD (DK)
          • Jan Robert Leegte (NL)
          • Jānis Dzirnieks (LV) #1
          • Jānis Dzirnieks (LV) #2
          • Péter Szalay (HU)
          • Thomas Feuerstein (AT)
          • Tom Burr (US)
          • Wolfgang Tillmans (DE)
          • TerraPort
          • Unfinished Sculpture - Captives #1
          • Deep vision – immersive exhibition
          • Frühere Ausstellungen
        • The European Patent Journey
        • Sustaining life. Art in the climate emergency
        • Next generation statements
        • Open storage
        • Cosmic bar
      • "Lange Nacht"
  • Beschwerdekammern
    • Go back
    • Übersicht
    • Entscheidungen der Beschwerdekammern
      • Go back
      • Neue Entscheidungen
      • Übersicht
      • Ausgewählte Entscheidungen
    • Mitteilungen der Beschwerdekammern
    • Verfahren
    • Mündliche Verhandlungen
    • Über die Beschwerdekammern
      • Go back
      • Übersicht
      • Präsident der Beschwerdekammern
      • Große Beschwerdekammer
        • Go back
        • Übersicht
        • Pending referrals (Art. 112 EPC)
        • Decisions sorted by number (Art. 112 EPC)
        • Pending petitions for review (Art. 112a EPC)
        • Decisions on petitions for review (Art. 112a EPC)
      • Technische Beschwerdekammern
      • Juristische Beschwerdekammer
      • Beschwerdekammer in Disziplinarangelegenheiten
      • Präsidium
        • Go back
        • Übersicht
    • Verhaltenskodex
    • Geschäftsverteilungsplan
      • Go back
      • Übersicht
      • Technical boards of appeal by IPC in 2025
      • Archiv
    • Jährliche Liste der Verfahren
    • Mitteilungen
    • Jahresberichte
      • Go back
      • Übersicht
    • Veröffentlichungen
      • Go back
      • Abstracts of decisions
    • Rechtsprechung der Beschwerdekammern
      • Go back
      • Übersicht
      • Archiv
  • Service & Unterstützung
    • Go back
    • Übersicht
    • Aktualisierungen der Website
    • Verfügbarkeit der Online-Dienste
      • Go back
      • Übersicht
    • FAQ
      • Go back
      • Übersicht
    • Veröffentlichungen
    • Bestellung
      • Go back
      • Patentwissen – Produkte und Dienste
      • Übersicht
      • Allgemeine Geschäftsbedingungen
        • Go back
        • Übersicht
        • Patentinformationsprodukte
        • Massendatensätze
        • Open Patent Services (OPS)
        • Leitfaden zur fairen Nutzung
    • Verfahrensbezogene Mitteilungen
    • Nützliche Links
      • Go back
      • Übersicht
      • Patentämter der Mitgliedstaaten
      • Weitere Patentämter
      • Verzeichnisse von Patentvertretern
      • Patentdatenbanken, Register und Patentblätter
      • Haftungsausschluss
    • Aboverwaltung
      • Go back
      • Übersicht
      • Anmelden
      • Einstellungen verwalten
      • Abmelden
    • Veröffentlichungen
      • Go back
      • Übersicht
      • Möglichkeiten der Einreichung
      • Standorte
    • Offizielle Feiertage
    • Glossar
    • RSS-Feeds
Board of Appeals
Decisions

Recent decisions

Übersicht
  • 2025 decisions
  • 2024 decisions
  • 2023 decisions
  1. Startseite
  2. T 0066/14 (Behandlung von biologischen Abfällen/FRAUNHOFER-GESELLSCHAFT) 15-11-2016
Facebook X Linkedin Email

T 0066/14 (Behandlung von biologischen Abfällen/FRAUNHOFER-GESELLSCHAFT) 15-11-2016

Europäischer Rechtsprechungsidentifikator
ECLI:EP:BA:2016:T006614.20161115
Datum der Entscheidung:
15 November 2016
Aktenzeichen
T 0066/14
Antrag auf Überprüfung von
-
Anmeldenummer
99250308.6
IPC-Klasse
C02F 1/36
C02F 11/12
C02F 3/34
C02F 3/30
Verfahrenssprache
DE
Verteilung
AN DIE KAMMERVORSITZENDEN VERTEILT (C)

Download und weitere Informationen:

Entscheidung in DE 471.76 KB
Alle Dokumente zum Beschwerdeverfahren finden Sie im Europäisches Patentregister
Bibliografische Daten verfügbar in:
DE
Fassungen
Nicht veröffentlicht
Bezeichnung der Anmeldung

Verfahren zur Behandlung von biologischen Abfällen

Name des Anmelders

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

Dr. Hielscher GmbH

IWE- Ingenieurgesellschaft für Wasser und Entsorgung mbH

Name des Einsprechenden
Ultrawaves Wasser & Umwelttechnologien GmbH
Kammer
3.3.05
Leitsatz
-
Relevante Rechtsnormen
European Patent Convention Art 83
European Patent Convention Art 100(b)
European Patent Convention Art 101(3)
European Patent Convention Art 113(1)
European Patent Convention Art 114(1)
European Patent Convention Art 114(2)
European Patent Convention Art 123(2)
European Patent Convention Art 123(3)
European Patent Convention R 103(1)(a)
European Patent Convention R 116(1)
Rules of procedure of the Boards of Appeal Art 11
Schlagwörter

Wesentlicher Verfahrensmangel - (ja)

Wesentlicher Verfahrensmangel - pflichtgemäße Ausübung des Ermessens (nein)

Wesentlicher Verfahrensmangel - Zulassung eines Einwands unter Artikel 83 EPÜ im Ermessen der Einspruchsabteilung (nein)

Wesentlicher Verfahrensmangel - Rückzahlung der Beschwerdegebühr (nein)

Ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich im Prüfungsverfahren eingereichter Beweismittel (ja)

Zurückverweisung an die erste Instanz - besondere Gründe gegen unmittelbare Zurückverweisung (ja)

Änderungen - Erweiterung über den Inhalt der Anmeldung in der eingereichten Fassung hinaus (nein)

Änderungen - Erweiterung des Patentanspruchs (nein)

Orientierungssatz

Nichtzulassung von verspätet vorgebrachten Dokumenten - Relevanzprüfung (siehe Punkt 2);

Zulässigkeit eines Einwands unter Artikel 83 EPÜ (siehe Punkt 3);

Berücksichtigung von im Prüfungsverfahren eingereichten Vergleichsversuchen durch die Einspruchsabteilung (siehe Punkt 4).

Angeführte Entscheidungen
G 0001/91
G 0010/91
G 0003/14
T 0156/84
T 0071/86
T 0011/88
T 0484/89
T 0705/90
T 0433/93
T 0817/93
T 0532/95
T 0111/04
T 0798/05
T 0841/08
T 1652/08
Anführungen in anderen Entscheidungen
T 1214/17
T 1776/18
T 2911/19
T 0393/15

I. Die Beschwerde der Einsprechenden (Beschwerdeführerin) richtet sich gegen die Zwischenentscheidung der Einspruchsabteilung, in der festgestellt wurde, dass das Europäische Patent Nr. 0 983 968 unter Berücksichtigung der Änderungen auf der Basis des in der mündlichen Verhandlung vom 23. Juli 2013 eingereichten Hauptantrags und die Erfindung, die es zum Gegenstand hat, den Erfordernissen des EPÜ genüge.

II. In der Einspruchsschrift wurden die Einspruchsgründe der unzulässigen Erweiterung (Artikel 100c) EPÜ), der mangelnden Neuheit (Artikel 100a) i.V.m. Artikel 54(1),(2) EPÜ) und der mangelnden erfinderischen Tätigkeit (Artikel 100a) i.V.m. Artikel 56 EPÜ) geltend gemacht. In der Einspruchsschrift wurden u.a. folgende Dokumente zitiert:

D1: EP 0 808 803 A1

D3: US 4 200 524 A

III. Mit dem Bescheid der Einspruchsabteilung vom 22. Februar 2013 wurden die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung geladen. Als Frist zur Einreichung von Schriftsätzen und/oder Unterlagen gemäß Regel 116 EPÜ wurde der 21. Juni 2013 festgesetzt.

IV. Mit Schreiben vom 18. Juni 2013 reichte die Beschwerdeführerin folgende Dokumente ein:

D6: DE 197 06 007 C1

D7: DE 195 17 381 C1

D8: Scheider, D., Technik des Ultraschallaufschlusses von Klärschlämmen, Januar 1998, Seiten 51 bis 72

D9: Müller, J. et al., Klärschlammdesintegration - Forschung und Anwendung, in Institut für Siedlungswasserwirtschaft, Technische Universität Braunschweig, Heft 61, Seiten 1 bis 18

D10: DE 39 10 200 A1

D11a: Bedienungsanleitung der Firma Bandelin, "Sonopuls Ultraschall Homogenisatoren Ultrasonic Homogenizers"

D11b: Prospektblatt der Firma Bandelin "Sonopuls"

D11c: zwei Seiten aus dem Schriftzeichenordner der Firma Bandelin.

Die Beschwerdeführerin bot auch Zeugenbeweis an.

V. Mit Schreiben vom 10. Juli 2013 beantragten die Patentinhaberinnen (Beschwerdegegnerinnen) inter alia die hilfsweise Aufrechterhaltung des Patents in geänderter Form auf der Grundlage des erteilten Anspruchs 1 mit dem zusätzlichen Merkmal "definierte hohe Intensität und Energiedichte".

VI. In der mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung reichten die Beschwerdegegnerinnen mehrmals geänderte Hauptanträge ein (siehe Niederschrift, Anlagen I, III und IV).

Die Beschwerdeführerin erhob in der mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung Einwände wegen mangelnder Ausführbarkeit, mangelnder Klarheit, unzulässiger Erweiterung, mangelnder Neuheit und mangelnder erfinderischer Tätigkeit.

Die Einspruchsabteilung verwarf den Einwand wegen mangelnder Ausführbarkeit als unzulässig und ließ die mit Schreiben vom 18. Juni 2013 eingereichten Dokumente D6 bis D11c nicht zum Verfahren zu.

Ausweislich der Niederschrift (Punkt 21) wurde in der mündlichen Verhandlung bei der Diskussion der erfinderischen Tätigkeit "auf die Vergleichsbeispiele vom 17.02.2010 und 29.06.2010, im Prüfungsverfahren eingereicht, Bezug genommen". Kopien dieser Vergleichsbeispiele wurden der Beschwerdeführerin vorgelegt.

VII. In ihrer Entscheidung kam die Einspruchsabteilung zu dem Schluss, dass der (zuletzt eingereichte und der Niederschrift als Anlage IV beigefügte) Hauptantrag den Erfordernissen nach Artikel 123(2) und (3) sowie 84 EPÜ genüge und der Gegenstand der Ansprüche neu und erfinderisch sei im Hinblick auf die Dokumente D1 bis D5 und unter Berücksichtigung der im Prüfungsverfahren von den Beschwerdegegnerinnen eingereichten Vergleichsbeispiele. Der "Einwand unter 100b)" sei nicht zum Verfahren zugelassen worden, "da die Patentinhaberin sich nicht angemessen auf die beabsichtigten mündlichen Ausführungen vorbereiten könnte und ausreichend Gelegenheit erhalten (sic), sich zu dem neuen Grund und seiner Substantiierung zu äußern" (siehe Punkt 3 der Entscheidungsbegründung). Die mit Schreiben vom 18. Juni 2013 eingereichten Dokumente D6 bis D11 seien verspätet vorgebracht worden und "nicht mehr relevant (sic) oder 'aufschlussreicher' als die rechtzeitig eingereichten Entgegenhaltungen D1 bis D5" (siehe Punkt 5.3 der Entscheidungsbegründung).

VIII. Der Wortlaut des der Entscheidung zugrunde liegenden Anspruchs 1 ist wie folgt (Änderungen gegenüber der erteilten Fassung unterstrichen):

"1. Verfahren zur Behandlung von biologischen Abfällen, die lebende Mikroorganismen enthalten, unter Verwendung von Ultraschall, wobei

- von den biologischen Abfällen eine definierte Teilmenge abgetrennt wird,

- in die Teilmenge in Abhängigkeit von der Art der zu behandelnden Zellen eine genau definierte Ultraschall-Leistung während der Verweilzeit mit genau definierter hoher Intensität im Bereich von 3 W/cm**(2)bis 150 W/cm**(2)und Energiedichte eingetragen wird,

- die beschallte Teilmenge in die nicht-beschallte Restmenge zurückgeführt wird,

dadurch gekennzeichnet, dass

- der Grad der Aktivierung der biologisch wirksamen Zellen in der Teilmenge durch die Amplitude eingestellt wird derart, dass die Zellwände der behandelten Zellen perforiert werden und funktionsfähig bleiben,

- die Amplitude der in die Teilmenge eingetragenen Ultraschall-Leistung gemessen und bei allen Belastungsbedingungen im Bereich von 5 bis 100 mym konstant geregelt wird und

- die Rückführung der Teilmenge in die nicht-beschallte Restmenge nach der Zusammenführung eine erhöhte biologische Aktivität in den Zellen der Gesamtmenge realisiert."

IX. In der Beschwerdebegründung wurde unter anderem auf behauptete wesentliche Mängel der mündlichen Verhandlung hingewiesen, welche allerdings von den Beschwerdegegnerinnen in ihrem Antwortschreiben bestritten wurden. Keine der Parteien beantragte mündliche Verhandlung.

X. Die entscheidungsrelevanten Argumente der Beschwerdeführerin sind wie folgt:

Wesentliche Verfahrensfehler

Die angefochtene Entscheidung sei aufzuheben und an die Einspruchsabteilung zur weiteren Behandlung zurückzuverweisen, da das Verfahren vor der Einspruchsabteilung mit wesentlichen Verfahrensfehlern behaftet sei. Der Beschwerdeführerin sei keine Gelegenheit gegeben worden, zur Relevanz der Dokumente D6 bis D11 bzw. zur erfinderischen Tätigkeit gegenüber einer Kombination von D3 und D8 vorzutragen und es sei die Nichtzulassung des Einwandes der mangelnden Ausführbarkeit sowie die Berücksichtigung der im Prüfungsverfahren von den Beschwerdegegnerinnen eingereichten Vergleichsbeispiele bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erfolgt.

Artikel 123(2) EPÜ

Es werde vorgeschlagen, die Zulässigkeit der Änderungen im Hinblick auf Artikel 123(2) i.V.m. Artikel 100c) EPÜ zu prüfen, bevor die Kammer die Angelegenheit zur weiteren Behandlung an die Einspruchsabteilung zurückverweise.

Das Merkmal in Anspruch 1, wonach die Amplitude der Ultraschall-Leistung gemessen werde, sei nicht in den ursprünglichen Unterlagen offenbart. Zwar sei das Merkmal der "Amplitude der Sonotrode" ursprünglich offenbart, dieser Ausdruck sei jedoch nicht gleichzusetzen mit dem in Anspruch 1 verwendeten Ausdruck der "Amplitude der Ultraschall-Leistung". Die Erfordernisse von Artikel 123(2) EPÜ seien daher nicht erfüllt.

XI. Die entscheidungsrelevanten Argumente der Beschwerdegegnerinnen sind wie folgt:

Wesentliche Verfahrensfehler

Die Dokumente D6 bis D11 seien zu Recht nicht zum Verfahren zugelassen worden, da sie allesamt nicht prima facie relevant seien. Auf Nachfrage der Vorsitzenden in der mündlichen Verhandlung, ob eines dieser Dokumente alle im Anspruch 1 definierten Merkmale enthalte, hätte die Beschwerdeführerin zu D1 vorgetragen.

Artikel 123(2) EPÜ

Das streitige Merkmal der "Amplitude der Ultraschall-Leistung" sei der ursprünglichen Beschreibung unmittelbar und eindeutig zu entnehmen, insbesondere den Passagen der den Absätzen [0016] und [0018] der Patentschrift entsprechenden Stellen der ursprünglichen Unterlagen, wo es heiße, die abgetrennte Teilmenge werde mit einer durch Nachregelung konstant gehaltenen Amplitude beaufschlagt. Aus der dem Absatz [0021] der Patentschrift entsprechenden Stelle der ursprünglichen Unterlagen ergebe sich für den Fachmann, dass das genannte Merkmal sich auf die Regelung der Amplitude der Sonotrode beziehe.

XII. Anträge

Die Beschwerdeführerin beantragte, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und das Patent zu widerrufen.

Die Beschwerdegegnerinnen beantragten, die Beschwerde zurückzuweisen.

1. Wesentliche Verfahrensmängel

Die Beschwerdeführerin macht drei wesentliche Verfahrensmängel geltend. Gemäß ihrem Vortrag

(i) sei ihr keine Gelegenheit gegeben worden, zur Relevanz der Dokumente D6 bis D11 bzw. zur erfinderischen Tätigkeit hinsichtlich der Kombination von D3 mit D8 in der mündlichen Verhandlung vorzutragen und

(ii) sei die Nichtzulassung des Einwands der mangelnden Ausführbarkeit sowie

(iii) die Berücksichtigung der im Prüfungsverfahren von den Beschwerdegegnerinnen eingereichten Vergleichsbeispiele bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erfolgt.

2. Nichtzulassung der Dokumente D6 bis D11

2.1 Zunächst stellt sich die Frage, ob diese Dokumente tatsächlich "verspätet" im Sinne von Artikel 114(2) EPÜ vorgebracht wurden, da nur dann ihre Zulassung im Ermessen der Einspruchsabteilung stand.

2.2 Die Dokumente D6 bis D11 wurden mit Fax vom 18. Juni 2013 eingereicht. In der Ladung zur mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung war als Zeitpunkt gemäß Regel 116(1) EPÜ der 21. Juni 2013 angegeben worden. Die Dokumente wurden somit nach Ablauf der Einspruchsfrist, jedoch vor dem in Regel 116(1) EPÜ genannten Zeitpunkt, d.h. vor dem Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung eingereicht werden können, eingereicht.

Nach Ansicht der Beschwerdeführerin seien die Dokumente "fristgerecht in Bezug auf Regel 116(1) EPÜ eingereicht worden".

2.3 Nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammern werden Beweismittel, die vom Einsprechenden im Verfahren vor der Einspruchsabteilung erst nach Ablauf der Neunmonatsfrist nach Artikel 99(1) EPÜ vorgebracht werden, grundsätzlich als verspätet im Sinne von Artikel 114(2) EPÜ angesehen (vgl. die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA (RBK), 8. Auflage, IV.C.1.2.1, erster und dritter Absatz). Der Wortlaut von Regel 116(1) EPÜ, Satz vier, erster Halbsatz ("Nach diesem Zeitpunkt vorgebrachte neue Tatsachen und Beweismittel brauchen nicht berücksichtigt zu werden") ist dabei nicht so zu verstehen, dass mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung eine neue Frist in Gang gesetzt würde, innerhalb der neue Beweismittel eingereicht werden könnten, welche dann nicht als "verspätet" im Sinne von Artikel 114(2) EPÜ zu werten seien (siehe T 841/08, Punkt 2.1 der Entscheidungsgründe). Vielmehr hat Regel 116(1) EPÜ lediglich den Zweck, dem Europäischen Patentamt eine verfahrensleitende Maßnahme zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung zur Verfügung zu stellen (T 798/05, Punkt 7, letzter Absatz, der Entscheidungsgründe).

2.4 In besonderen Fällen können Gründe vorliegen, die das Vorbringen von Beweismitteln seitens des Einsprechenden erst nach dem Ablauf der Neunmonatsfrist nach Artikel 99(1) EPÜ rechtfertigen, sodass diese nicht als verspätet im Sinne von Artikel 114(2) EPÜ anzusehen sind (siehe RBK, op.cit., IV.C.1.2.1 und insbesondere die dort zitierte Entscheidung T 532/95, Punkt 2.2 der Entscheidungsgründe). Insbesondere sind neue Beweismittel, die nach dem Zeitpunkt gemäß Regel 116(1) eingereicht werden, zum Verfahren zuzulassen, wenn eine Änderung des dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts vorliegt (Regel 116(1) EPÜ, Satz vier, zweiter Halbsatz).

Es stellt sich somit Frage, ob im vorliegenden Fall Gründe vorlagen, die es gerechtfertigt hätten, diese Dokumente erst nach der Neunmonatsfrist nach Artikel 99(1) EPÜ einzureichen bzw. ob eine Änderung des dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts vorlag, die die Einreichung der Dokumente rechtfertigen hätte können.

2.5 Mit ihrer Erwiderung auf die Einspruchsschrift reichte die Patentinhaberin keine geänderten Anträge ein. Im Anhang an die Ladung zur mündlichen Verhandlung teilte die Einspruchsabteilung den Parteien ihre vorläufige Meinung mit, wonach keiner der geltend gemachten Einspruchsgründe der Aufrechterhaltung des Patents entgegenstünde. Insbesondere sei der Gegenstand von Anspruch 1 neu gegenüber dem Dokument D1, weil dort das Merkmal, wonach "die Amplitude der Ultraschall-Leistung im Bereich von 5mym bis 100mym konstant geregelt wird", nicht offenbart sei.

2.6 Dem Schreiben vom 18. Juni 2013, mit dem die Dokumente D6 bis D11 eingereicht wurden und welches im Übrigen auch ein Zeugenanbot enthält, kann entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin der Ansicht war, D1 offenbare alle Merkmale des erteilten Anspruchs 1 wenigstens implizit (siehe insbesondere Abschnitt 2.1, letzter Satz) bzw. seien diese übliche Merkmale auf dem Gebiet der Behandlung von Klärschlamm (siehe Abschnitt 2.2). Hierzu verweist sie auf die Dokumente D6, D7 und D9 bis D11. Dieses Schreiben enthält darüber hinaus einen Vortrag hinsichtlich der behaupteten fehlenden erfinderischen Tätigkeit im Hinblick auf eine Kombination der Dokumente D3 und D8 (Abschnitt 3).

Aus diesem Vorbringen lässt sich schließen, dass die Einsprechende sich durch die vorläufige Meinung der Einspruchsabteilung veranlasst sah, die Dokumente D6 bis D11 einzureichen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Einreichung dieser Dokumente erst nach Ablauf der Neunmonatsfrist nach Artikel 99(1) EPÜ gerechtfertigt, und damit als nicht verspätet anzusehen war. Vielmehr war das fragliche Merkmal die Amplitude der Ultraschall-Leistung betreffend bereits im erteilten Anspruch 1 vorhanden. Die Einsprechende hätte somit bereits innerhalb der Neunmonatsfrist die genannten Beweismittel einreichen bzw. diese zumindest angeben können (vgl. Regel 76(2)c) EPÜ). Auch hat die Beschwerdeführerin nicht dargetan, weshalb die genannten Dokumente erst nach Ablauf der Neunmonatsfrist eingereicht wurden (vgl. T 841/08 supra, loc.cit.). Ebensowenig lag eine Sachverhaltsänderung im Sinne von Regel 116(1), Satz vier, zweiter Halbsatz, vor, aufgrund dessen die Dokumente zum Verfahren zuzulassen gewesen wären.

2.7 Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass die Dokumente D6 bis D11 als verspätet vorgebrachte Beweismittel im Sinne von Artikel 114(2) EPÜ anzusehen sind und es daher im Ermessen der Einspruchsabteilung stand, diese zum Verfahren zuzulassen.

2.8 Die Kammer hat daher die Frage zu beantworten, ob im vorliegenden Fall die Einspruchsabteilung ihr Ermessen pflichtgemäß, d.h. nach Maßgabe der richtigen Kriterien, ausgeübt hat.

2.9 Ausweislich der Begründung der angefochtenen Entscheidung (siehe Punkt 5.3) kam die Einspruchsabteilung zu dem Schluss, dass "die Dokumente D6 bis D11 nicht mehr (sic) relevant oder 'aufschlussreicher' als die rechtzeitig eingereichten Entgegenhaltungen D1 bis D5" seien, weshalb sie "nach Art. 114(2) EPÜ unberücksichtigt bleiben" könnten. In dieser Passage der Begründung wird auch Bezug genommen auf die Entscheidungen T 156/84, T 71/86, T 11/88 und T 705/90. Punkt 5.2 der Begründung enthält eine kurze Zusammenfassung des Inhalts der Dokumente D6 bis D11.

Punkt 17 der Niederschrift der mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung ist zu entnehmen, dass die Vorsitzende die Parteien mündlich darüber informierte, dass nach Ansicht der Einspruchsabteilung die Dokumente D6 bis D11 nicht relevanter als bereits vorliegender Stand der Technik seien. Auf Nachfrage der Vorsitzenden, welches der Dokumente alle im dann vorliegenden Anspruch 1 enthaltenen Merkmale offenbare, verwies die Beschwerdeführerin auf D1 und machte insbesondere eine implizite Offenbarung geltend. Auch die Beschwerdegegnerinnen tragen vor, dass auf die genannte Nachfrage der Vorsitzenden die Beschwerdeführerin zu D1 vortrug.

2.10 Bei ihrer Ermessensausübung hat die Einspruchsabteilung sich somit auf das Kriterium gestützt, wonach ein Dokument nur dann zugelassen werden könne, wenn es "relevanter" als die bereits im Verfahren befindlichen Dokumente sei, bzw. wenn es alle Merkmale des unabhängigen Anspruchs offenbare, d.h. neuheitsschädlich sei.

2.11 Nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammern hat die Einspruchsabteilung die prima-facie-Relevanz der verspätet vorgebrachten Beweismittel zu prüfen (RBK, op.cit., IV.C.1.2.2a)). Für die Prüfung, ob eine Druckschrift prima facie relevant ist, ist es jedoch nicht entscheidend, ob sie von noch größerer Relevanz ist als eine früher eingereichte Druckschrift, sondern ob sie prima facie für den Ausgang des Falles entscheidend ist (T 1652/08, Punkt 3.4 der Entscheidungsgründe). Dabei ist die verspätet eingereichtet Druckschrift nicht isoliert vom Vortrag der sich auf sie stützenden Partei zu berücksichtigen. Vielmehr muss die Einspruchsabteilung bei ihrer Ermessensausübung berücksichtigen, welchen Einwand das verspätete Dokument untermauern soll.

2.12 Im vorliegenden Fall geht insbesondere aus dem Schreiben vom 18. Juni 2013, mit dem die Dokumente D6 bis D11 eingereicht wurden, hervor, dass die Beschwerdeführerin keines dieser Dokumente für sich genommen als neuheitsschädlich ansah. Es erscheint vielmehr, dass die Dokumente zum einen eine implizite Offenbarung in D1 stützen (Dokumente D6 bis D7 und D9 bis D11) bzw. einen Mangel an erfinderischer Tätigkeit begründen sollten (Dokument D8 in Verbindung mit dem bereits im Verfahren befindlichen Dokument D3).

2.13 Da die Einspruchsabteilung bei der Ausübung ihres Ermessens jedoch allein darauf abgestellt hat, ob eines der verspätet eingereichten Dokumente alle Merkmale des Anspruchs 1 offenbart, hat sie ihr Ermessen nach den falschen Kriterien und damit nicht pflichtgemäß ausgeübt.

2.14 Das Vorgehen der Einspruchsabteilung ist auch nicht von der von ihr in der angefochtenen Entscheidung zitierten Rechtsprechung gestützt. Keine der von der Einspruchsabteilung zitierten Entscheidungen legt nahe, dass die Relevanz eines verspätet vorgebrachten Dokuments darauf zur prüfen sei, ob es die Gesamtheit der Merkmale des angegriffenen unabhängigen Anspruchs offenbart. Zwar wird in T 71/86 (Punkt 3, 1. Absatz der Entscheidungsgründe) der Maßstab angewandt, wonach ein verspätet vorgebrachtes Dokument "relevanter" ("plus pertinent") als die bisher im Verfahren befindlichen Dokumente sein müsse, um zugelassen zu werden. Aber auch dieser Entscheidung ist nicht zu entnehmen, dass diese höhere Relevanz daran zu messen wäre, ob das verspätet vorgebrachte Dokument alle Merkmale des angegriffenen unabhängigen Anspruchs offenbare.

2.15 Mithin ist die Entscheidung der Einspruchsabteilung mit einem wesentlichen Verfahrensfehler behaftet.

3. Nichtzulassung des Einwands der mangelnden Ausführbarkeit

3.1 In der mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung reichten die Beschwerdegegnerinnen zunächst einen ersten geänderten Hauptantrag ein (siehe Niederschrift, Punkt 3 und Anlage I). Im Vergleich zu Anspruch 1 in seiner erteilten Fassung enthält Anspruch 1 dieses Hauptantrags im Merkmal des zweiten Spiegelstrichs folgende Änderungen (Hinzufügungen unterstrichen):

"- in die Teilmenge in Abhängigkeit von der Art der zu behandelnden Zellen eine genau definierte Ultraschall-Leistung mit genau definierter hoher Intensität und Energiedichte eingetragen wird".

Die hinzugefügten Merkmale finden ihre Grundlage im ursprünglich eingereichten Anspruch 1 und waren nicht in den erteilen Ansprüchen enthalten (vgl. Punkt 2.2 der Begründung der angefochtenen Entscheidung).

Diese Merkmale finden sich auch in dem schließlich von der Einspruchsabteilung als gewährbar erachteten Anspruch 1 wieder (s. Punkt VII oben).

3.2 Hinsichtlich dieses Antrags ist der Niederschrift der mündlichen Verhandlung unter Punkt 7 Folgendes zu entnehmen:

"Der Einsprechende erhob einen Einwand unter Artikel 83 EPÜ. Die Vorsitzende erklärte, dass dieser neue Einspruchsgrund nicht mehr zulässig war, da er zu spät eingereicht wurde."

3.3 In der angefochtene Entscheidung (siehe Punkt 3 der Begründung) begründet die Einspruchsabteilung ihre Entscheidung, "den Einwand unter Artikel 100(b) EPÜ" nicht zum Verfahren zuzulassen, damit, dass der Einspruchsgrund der mangelnden Ausführbarkeit in der Einspruchsschrift nicht geltend gemacht worden sei. Dieser neue Einspruchsgrund sei zum ersten Mal in der mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung geltend gemacht worden. Da sich die Beschwerdegegnerinnen nicht angemessen auf die beabsichtigten mündlichen Ausführungen der Beschwerdeführerin hätten vorbereiten können und nicht ausreichend Gelegenheit gehabt hätten, sich zu diesem neuen Einspruchsgrund zu äußern, und damit das Verfahren nicht rasch zum Abschluss hätte gebracht werden können, übte sie ihr Ermessen aus und ließ diesen neuen Einspruchsgrund nicht zum Verfahren zu.

3.4 Die Kammer stellt hierzu zunächst fest, dass es bei der Zulassung eines neuen Einspruchsgrunds im Verfahren vor der Einspruchsabteilung grundsätzlich darauf ankommt, ob der Einspruchsgrund prima facie der Aufrechterhaltung des europäischen Patents ganz oder teilweise entgegenzustehen scheint (G 10/91, Punkt 16 der Entscheidungsgründe). Die vorliegende Begründung der Einspruchsabteilung, den Einwand der mangelnden Ausführbarkeit nicht zum Verfahren zuzulassen stützt sich jedoch nicht auf die Relevanz dieses Einspruchsgrunds sondern auf verfahrensökonomische Erwägungen und darauf, dass die Beschwerdegegnerinnen auf diesen Einspruchsgrund nicht vorbereitet gewesen seien und nicht ausreichend Gelegenheit gehabt hätten, sich zu diesem neuen Einspruchsgrund zu äußern. Im Übrigen ist der Niederschrift der mündlichen Verhandlung weder zu entnehmen, dass die Beschwerdegegnerinnen der Zulassung des Einwands der mangelnden Ausführbarkeit entgegentraten, noch dass sie eingewandt hätten, auf diesen Einwand nicht vorbereitet gewesen zu sein bzw. nicht ausreichend Gelegenheit gehabt hätten, sich zu diesem zu äußern.

Die Einspruchsabteilung hat somit ihr Ermessen, den Einwand, den sie als neuen Einspruchsgrund im Sinne von Artikel 100b) gewertet hat, nicht zum Verfahren zuzulassen, nach den falschen Maßstäben und mithin nicht pflichtgemäß ausgeübt.

3.5 Was die Möglichkeit der Beschwerdegegnerinnen betrifft, sich zu einem neuen Einspruchsgrund zu äußern, so ist die Kammer der Ansicht, dass dies im Verfahren vor der Einspruchsabteilung bei der Relevanzprüfung des neu vorgetragenen Einspruchsgrunds grundsätzlich unbeachtlich ist. Sollte die Einspruchsabteilung - nach Anhörung aller Beteiligter - jedoch zu dem Schluss kommen, dass ein neuer Einspruchsgrund prima facie relevant sei und diesen in das Verfahren einführt, ist selbstverständlich der Patentinhaberin ausreichend Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. Den Umständen entsprechend mag hierzu eine Unterbrechung der mündlichen Verhandlung ausreichen, die Umstände können aber auch eine Vertagung der mündlichen Verhandlung notwendig machen. Auch den von der Einspruchsabteilung in ihrer Entscheidungsbegründung zitierten Entscheidungen T 433/93, T 817/93 ist nicht zu entnehmen, dass ein neuer Einspruchsgrund schon deshalb nicht zugelassen werden kann, weil die Patentinhaberin in der mündlichen Verhandlung nicht angemessen darauf reagieren kann.

3.6 Die Kammer ist darüber hinaus der Ansicht, dass es sich bei dem geltend gemachten Einwand der mangelnden Ausführbarkeit gar nicht um einen neuen Einspruchsgrund im Sinne der Entscheidung G 10/91 handelt, auch wenn der Einspruchsgrund nach Artikel 100b) EPÜ in der Einspruchsschrift nicht geltend gemacht worden war. Dieser Einwand wurde auch nicht verspätet vorgebracht.

3.6.1 Gemäß der Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer (siehe G 10/91, Punkt 19 der Entscheidungsgründe), sind "Änderungen der Ansprüche oder anderer Teile eines Patents, die im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren vorgenommen werden, in vollem Umfang auf die Erfüllung der Erfordernisse des EPÜ... zu prüfen" (vgl. Artikel 101(3) EPÜ). Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. So ist z.B. das Erfordernis der Einheitlichkeit der Erfindung nach Artikel 82 EPÜ im Einspruchsverfahren unbeachtlich, auch wenn das Patent Änderungen erfährt (siehe G 1/91, Entscheidungsformel). Darüber hinaus können gemäß G 3/14 bei der Prüfung nach Artikel 101(3) EPÜ die Ansprüche des Patents nur auf die Erfordernisse des Artikels 84 EPÜ geprüft werden, sofern - und dann auch nur soweit - diese Änderung einen Verstoß gegen Artikel 84 EPÜ herbeiführt (siehe Entscheidungsformel), auch wenn Artikel 84 EPÜ kein Einspruchsgrund unter Artikel 100 EPÜ ist. Demgegenüber entspricht das Erfordernis der ausreichenden Offenbarung auch einem der in Artikel 100 EPÜ abschließend aufgezählten Einspruchsgründe. Da aber ein Erfordernis, welches nicht unter einen der Einspruchsgründe fällt, unter bestimmten Umständen im Einspruchsverfahren geprüft werden kann, muss dies umso mehr für ein Erfordernis gelten, welches einem der Einspruchsgründe nach Artikel 100 EPÜ entspricht, auch wenn der entsprechende Einspruchsgrund nicht in der Einspruchsschrift geltend gemacht worden war.

Die Kammer kommt daher zu dem Schluss, dass im Einspruchsverfahren ein Antrag, der Änderungen des Patents betrifft, welche, wie hier, im Hinzufügen von Merkmalen besteht, die nicht in den Ansprüchen in ihrer erteilten Fassung vorhanden waren, grundsätzlich einem Einwand unter Artikel 83 EPÜ (i.V.m. Artikel 101(3) EPÜ) zugänglich ist, auch wenn der Einspruchsgrund nach Artikel 100b) EPÜ im Verfahren zuvor nicht geltend gemacht worden ist.

3.6.2 Der Einwand der Beschwerdeführerin war auf einen solchen Antrag gerichtet, da er sich auf Merkmale bezog, die aus dem ursprünglich eingereichten Anspruch 1 stammen, aber nicht in den erteilten Ansprüchen vorhanden waren (vgl. Punkt 2 der Beschwerdebegründung).

3.6.3 Darüber hinaus wurde dieser Einwand auch nicht verspätet erhoben. Die Änderungen, auf die dieser Einwand abzielte, wurden nämlich erst mit Schreiben vom 10. Juli 2013 beantragt, d.h. ca. zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung. Der Einwand der mangelnden Ausführbarkeit wurde daher zum frühest möglichen Zeitpunkt erhoben, nämlich in der mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung.

3.6.4 Aus den genannten Gründen hätte die Einspruchsabteilung den Einwand der mangelnden Ausführbarkeit prüfen müssen.

3.6.5 Im Übrigen bemerkt die Kammer, dass die Einspruchsabteilung einen Einwand unter Artikel 84 EPÜ sehr wohl zugelassen und geprüft hat (siehe Punkt 8 der Niederschrift, vgl. auch Punkt 4 der Entscheidungsbegründung). Aus den oben genannten Gründen hätte die Einspruchsabteilung jedoch auch den Einwand der mangelnden Ausführbarkeit prüfen müssen.

3.7 Mithin ist die Entscheidung der Einspruchsabteilung mit einem weiteren wesentlichen Verfahrensfehler behaftet.

4. Berücksichtigung von im Prüfungsverfahren eingereichten Vergleichsbeispielen

4.1 Die angefochtene Entscheidung stützt sich in einem wesentlichen Punkt, nämlich bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit, auf Vergleichsversuche, die im Prüfungsverfahren mit Schreiben vom 17. Februar 2010 und 28. Juni 2010, letzteres empfangen am 29. Juni 2010, von den nunmehrigen Beschwerdeführerinnen eingereicht worden waren (siehe Punkt 7.3, vierter Absatz der Entscheidungsbegründung und Punkt 21 der Niederschrift der mündlichen Verhandlung).

Wie dem Vortrag der Beschwerdeführerin und der Niederschrift der mündlichen Verhandlung zu entnehmen ist (vgl. Punkt 21), wurden diese Vergleichsversuche von der Einspruchsabteilung in der mündlichen Verhandlung in das Verfahren eingeführt.

4.2 Das Einspruchsverfahren ist keine Fortführung des Prüfungsverfahrens, weshalb Beweismittel, die im Prüfungsverfahren eingereicht wurden, grundsätzlich nicht automatisch als im Verfahren vor der Einspruchsabteilung eingeführt anzusehen sind (siehe RBK, op.cit., IV.C.1.1.5). Dies gilt auch für im Prüfungsverfahren eingereichte Vergleichsversuche (siehe T 111/04, Punkt 1.2 der Entscheidungsgründe). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird in der Rechtsprechung lediglich bei einem Dokument gemacht, das in der Patentschrift selbst als nächstkommender Stand der Technik zitiert und gewürdigt und von dem ausgehend die in der Beschreibung dargelegte technische Aufgabe formuliert wurde (RBK, loc.cit.).

Es trifft zwar zu, wie dies von der Einspruchsabteilung in der angefochtenen Entscheidung angeführt wird, dass das Deckblatt der Patentschrift einen Hinweis darauf enthält, dass "die Akte [...] technische Angaben [enthält], die nach dem Eingang der Anmeldung eingereicht wurden und die nicht in dieser Patentschrift enthalten sind". Nach Ansicht der Kammer rechtfertigt dieser allgemeine Hinweis, in dem weder die Natur der technischen Angaben noch der Zeitpunkt ihrer Einreichung angegeben werden, jedoch nicht, von dem genannten Grundsatz abzuweichen, und diese technischen Angaben als im Einspruchsverfahren befindlich anzusehen. Zwar mag die Tatsache, dass Beweismittel in Form von technischen Angaben, die im Prüfungsverfahren eingereicht worden waren, welches zur Erteilung des Streitpatents geführt hat, ein Indiz für ihre Prima-facie-Relevanz sein, dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Beweismittel automatisch als im das Streitpatent betreffenden Einspruchsverfahren eingeführt anzusehen sind.

4.3 Erscheint es einer Einspruchsabteilung gemäß Artikel 114(1) EPÜ erforderlich, neue Beweismittel, die erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurden, zu berücksichtigen, so muss sie, wie in Artikel 113(1) EPÜ gefordert, den anderen Beteiligten zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu geben, bevor sie eine auf solche Beweismittel gestützte Entscheidung erlässt (RBK, op.cit., III.B.2.6.1, erster Absatz). In solchen Fällen sollte sie den Parteien, ggf. nach Einräumung einer Verhandlungsunterbrechung, allenfalls auf Antrag, durch Ansetzung einer neuen Verhandlung, Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Geht weder aus der Niederschrift der mündlichen Verhandlung noch aus der angefochtenen Entscheidung ein Antrag auf eine Verhandlungspause noch auf Ansetzung einer neuen Verhandlung hervor und lässt sich die betroffene Partei auf die Besprechung der neuen Beweismittel ein, so liegt in der Regel keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor (T 484/89, Punkt 2.1.3 der Entscheidungsgründe).

4.4 Die angefochtene Entscheidung, stützt sich auf die genannten Vergleichsversuche (siehe Punkt 7.3., vierter Absatz der Entscheidungsgründe). Der Niederschrift der mündlichen Verhandlung ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführerin Kopien der Versuche ausgehändigt wurden und dass während der Diskussion der erfinderischen Tätigkeit auf diese Bezug genommen worden ist (siehe Punkt 21 der Niederschrift). Der Niederschrift ist weder ein Antrag der Beschwerdeführerin auf Verhandlungsunterbrechung noch auf Ansetzung einer neuen Verhandlung zu entnehmen. Auch die unter Punkt 23 der Niederschrift protokollierte Rüge hinsichtlich der behaupteten Verletzungen des rechtlichen Gehörs enthält nichts zu den fraglichen Vergleichsversuchen sondern betrifft die Nichtzulassung der Dokumente D6 bis D11 und des Einwandes der mangelnden Ausführbarkeit.

Aus den genannten Gründen kann die Beschwerdekammer keine Verletzung des rechtlichen Gehörs darin erkennen, dass die Einspruchsabteilung ihre Entscheidung auf die im Prüfungsverfahren eingereichten Vergleichsversuche gestützt hat.

5. Keine Zurückverweisung ohne vorherige Prüfung der Erfordernisse von Artikel 123(2),(3) EPÜ

5.1 Gemäß Artikel 11 VOBK verweist eine Kammer die Angelegenheit an die erste Instanz zurück, wenn das Verfahren vor der ersten Instanz wesentliche Mängel aufweist, es sei denn, dass besondere Gründe gegen die Zurückverweisung sprechen.

5.2 Der von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Einwand unter Artikel 123(2) EPÜ betrifft das Merkmal, wonach die Amplitude der Ultraschall-Leistung gemessen wird. Dieses Merkmal ist in der erteilten Fassung von Anspruch 1 enthalten. Deshalb und aus verfahrensökonomischen Erwägungen sowie aus Gründen der Rechtssicherheit verweist die Kammer die Angelegenheit nicht zurück, ohne die Erfordernisse von Artikel 123 EPÜ zu prüfen, wie dies auch von der Beschwerdeführerin vorgeschlagen wird.

6. Änderungen - Artikel 123(2),(3) EPÜ

6.1 Die Beschwerdeführerin trägt vor, dass das Merkmal, wonach die Amplitude der Ultraschall-Leistung gemessen werde, in den ursprünglichen Unterlagen nicht offenbart sei. Zwar sei in den ursprünglichen Unterlagen die Messung der Amplitude der Sonotrode selbst offenbart, das in Streit stehende Merkmal beziehe sich jedoch auf die Amplitude der Ultraschall-Leistung. Es sei nicht üblich, unter der Amplitude der Ultraschall-Leistung die Amplitude der Sonotrode zu verstehen. Der Ausdruck "Amplitude der Sonotrode" offenbare daher nicht unmittelbar und eindeutig das Merkmal "Amplitude der Ultraschall-Leistung".

6.2 Die Kammer stellt zunächst fest, dass, wie von den Beschwerdegegnerinnen vorgetragen, die ursprünglich eingereichte Beschreibung einen "Ultraschall-Leistungseintrag... in einer definierten Teilmenge, der mit einer... konstant gehaltenen Amplitude erfolgt", offenbart (Seite 5, Zeilen 9ff). Ebenso ist im ursprünglich eingereichten Anspruch 1 vom Eintrag einer "Ultraschall-Leistung mit... einer geregelten und konstant gehaltenen Amplitude" die Rede. Die ursprünglich eingereichten Unterlagen offenbaren auch unstreitig den Verfahrensschritt, wonach die Amplitude der Sonotrode gemessen wird (siehe Seite 6, Zeilen 23ff und Anspruch 7). Insbesondere geht aus dem ursprünglich eingereichten unabhängigen Vorrichtungsanspruch 7 hervor, dass "die Amplitude der Sonotrode gemessen und bei allen Belastungsbedingungen konstant geregelt ist".

Aus den ursprünglich eingereichten Unterlagen entnimmt der Fachmann somit, dass Kern der Erfindung insbesondere ein "Ultraschall-Leistungseintrag mit... einer... konstant gehalten Amplitude" ist (siehe insbesondere Anspruch 1) bzw. die Erfindung insbesondere darin besteht, dass die "Amplitude der Sonotrode gemessen und bei allen Belastungsbedingungen konstant geregelt ist". Es ergibt sich somit für den Fachmann unmittelbar und eindeutig, dass die in den ursprünglich eingereichen Unterlagen verwendeten Ausdrücke "Amplitude der eingetragenen Ultraschall-Leistung" und "Amplitude der Sonotrode" synonymisch verwendet werden. Da aber das Merkmal, wonach die Amplitude der Sonotrode gemessen wird, unstreitig in den ursprünglich eingereichten Unterlagen offenbart ist, ist auch das in Streit stehende Merkmal, wonach die Amplitude der Ultraschall-Leistung gemessen wird, unmittelbar und eindeutig den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen. Es kann daher dahinstehen, ob es für den Fachmann üblich war, beide Ausdrücke synonymisch zu verwenden.

6.3 Es steht außer Streit, dass die weiteren Merkmale von Anspruch 1 und der Gegenstand der abhängigen Ansprüche den ursprünglichen Unterlagen unmittelbar und eindeutig zu entnehmen sind. Insbesondere ist der Einspruchsabteilung darin zuzustimmen, dass das Merkmal "in die Teilmenge in Abhängigkeit von der Art der zu behandelnden Zellen eine genau definierte Ultraschall-Leistung während der Verweilzeit mit genau definierter hoher Intensität im Bereich von 3 W/cm**(2) bis 150 W/cm**(2) eingetragen wird" den ursprünglich eingereichten Ansprüchen 1, 3 und 4 zu entnehmen ist und dass die abhängigen Ansprüche ihre Grundlage in den ursprünglich eingereichten abhängigen Ansprüchen finden.

6.4 Es ist der Einspruchsabteilung auch darin zuzustimmen, dass die vorgenommen Änderungen eine Einschränkung gegenüber dem durch die erteilten Ansprüchen gewährten Schutzbereich darstellen.

6.5 Die Kammer kommt daher zu dem Schluss, dass die Erfordernisse nach Artikel 123(2),(3) EPÜ erfüllt sind.

7. Zurückverweisung

Da die Entscheidung der Einspruchsabteilung hinsichtlich weiterer geltend gemachter Einwände mit wesentlichen Verfahrensfehlern behaftet ist, übt die Kammer ihr Ermessen nach Artikel 111(1) EPÜ aus, und verweist die Angelegenheit zur weiteren Behandlung an die Einspruchsabteilung zurück.

8. Keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

8.1 Gemäß Regel 103(1)a) EPÜ wird die Beschwerdegebühr zurückgezahlt, wenn der Beschwerde stattgegeben wird und die Rückzahlung wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels der Billigkeit entspricht.

8.2 Die Beschwerdeführerin hat keinen Antrag auf Rückerstattung der Beschwerdegebühr gestellt. Die Beschwerdekammern können jedoch auch ohne Antrag prüfen, ob eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr aufgrund eines wesentlichen Verfahrensmangels der Billigkeit entspricht (RBK, op.cit., IV.E.8.2.1).

8.3 Im vorliegenden Fall ist die Kammer der Ansicht, dass es nicht der Billigkeit entspräche, die Rückzahlung der Beschwerdegebühr anzuordnen, da, wie von der Beschwerdeführerin beantragt, die Kammer die Angelegenheit nicht unmittelbar an die Einspruchsabteilung zurückverweist, sondern zuvor die Erfordernisse von Artikel 123 EPÜ geprüft hat und die Beschwerdeführerin somit die Gelegenheit bekam, die angefochtene Entscheidung hinsichtlich der Erfordernisse von Artikel 123 EPÜ durch die Beschwerdekammer überprüfen zu lassen.

Entscheidungsformel

Aus diesen Gründen wird entschieden:

1. Die Entscheidung der Einspruchsabteilung wird aufgehoben.

2. Die Sache wird zur weiteren Behandlung an die Einspruchsabteilung zurückverwiesen.

Footer - Service & support
  • Unterstützung
    • Aktualisierungen der Website
    • Verfügbarkeit der Online-Dienste
    • FAQ
    • Veröffentlichungen
    • Verfahrensbezogene Mitteilungen
    • Kontakt
    • Aboverwaltung
    • Offizielle Feiertage
    • Glossar
Footer - More links
  • Jobs & Karriere
  • Pressezentrum
  • Single Access Portal
  • Beschaffung
  • Beschwerdekammern
Facebook
European Patent Office
EPO Jobs
Instagram
EuropeanPatentOffice
Linkedin
European Patent Office
EPO Jobs
EPO Procurement
X (formerly Twitter)
EPOorg
EPOjobs
Youtube
TheEPO
Footer
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
OSZAR »