EUROPÄISCHES PATENTAMT
Mitteilungen des EPA
Technische Spezifikationen für elektronische Prioritätsunter-lagen gemäß Artikel 2 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 16. Januar 2025 betreffend die Ausstellung von elektro-nischen Prioritätsunterlagen
Beglaubigte Kopien europäischer Patentanmeldungen und internationaler (PCT-)Anmeldungen (Prioritätsunterlagen), die vom EPA in elektronischer Form ausgestellt werden, bestehen aus einem Paket in einer einzigen ZIP-Datei mit folgenden Artefakten:
1. Sachordner als ZIP-Datei mit folgenden Artefakten:
- beglaubigte Kopie im PDF-Format, einschließlich einer Titelseite mit Faksimile-Signatur, der Beschreibung, der Ansprüche, der Zeichnungen, falls vorhanden, und der Zusammenfassung;
- ggf. Sequenzprotokolle im ursprünglich eingereichten Format (TXT-Format für WIPO-ST.25-konforme Sequenzprotokolle oder XML-Format für WIPO-ST.26-konforme Sequenzprotokolle), komprimiert als ZIP-Datei;
- Inhaltsverzeichnis im XML-Format;
2. Beglaubigungsdokument.
Neben der ZIP-Datei mit dem Sachordner umfasst das Paket ein Beglaubigungsdokument im PDF-Format. Das Beglaubigungsdokument enthält die Anmeldenummer und den Anmeldetag sowie den mittels SHA-256 berechneten Hash der ZIP-Datei mit dem Sachordner und den Zeitstempel des fortgeschrittenen elektronischen Siegels, das auf einem qualifizierten Zertifikat gemäß der eIDAS-Verordnung1basiert.
Das elektronische Siegel ist in das Beglaubigungsdokument eingebettet, und die Art und der Zeitstempel des Siegels sind auch beim Drucken sichtbar. Zur Validierung können Merkmale des Siegels mit Standardwerkzeugen zur Anzeige elektronischer Signaturen überprüft werden.
1 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, Amtsblatt der Europäischen Union, L 257 vom 28.8.2014, S. 73 - 114.